Prävention sexuellen Missbrauchs von Kindern
Prävention
Unter Prävention (lat. Vorbeugen, Verhindern) wird allgemein der Versuch verstanden, das Auftreten z.B. einer Krankheit zu verhindern, ist also am pathogenetischen Paradigma orientiert. Präventive Strategien beinhalten die Antwort auf die Frage, welche Handlung aufgrund welcher Folge unterbleiben muss. Speziell im kriminologischen Bereich wird dabei auf das Verhüten einer Straftat abgezielt.
Hier geht es speziell um die Prävention sexuellen Kindesmissbrauchs. Dafür gilt es, sexuellen Missbrauch zu definieren, d.h. was wird eigentlich unter "sexuellem Kindesmissbrauch" verstanden?
Dafür stehen verschiedene Definitionen zur Verfügung. Es lassen sich juristische und psychologische wie auch weitere Definitionsansätze finden. Juristische Definitionen beziehen sich auf den § 174 StGB und insbesondere auf §176, §176a, §176b, §179, §180 StGB. Im einzelnen besagt der §176 StGB, dass, wer sexuelle Handlungen an einer unter vierzehnjährigen Person (= Kind) vornimmt oder an sich von dem Kind vornehmen lässt, mit Freiheitsstrafe im Strafmass von 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft wird. Dabei wird beim Opfer per definitionem festgelegt, dass es sich nur um ein Mädchen oder einen Jungen unter 14 Jahren handeln kann, d.h. ein Kind im Sinne der Vorschrift sein. Dabei wird weder eine konkrete Beeinträchtigung des Wohls / der Entwicklung noch eine sexuelle Erfahrenheit des Kindes vorausgesetzt. Es wird auch nicht auf die bewusste Zustimmung abgehoben (informed consent), d.h. ob das Kind die sexuelle Natur dieser tatbestandlichen Handlungen wahrnimmt /erfasst. Zudem gilt auch der sexuelle Missbrauch schlafender Kinder als Straftatbestand: das Gesetz nimmt sich zum Ziel, die Entwicklung von Kindern insgesamt von sexuellen Erlebnissen freizuhalten, die in der sexuellen Motivation Erwachsener liegen und nicht in der kindlichen Entwicklung selbst. Ob es sich dabei um in- oder ausländische Kinder handelt, ist unerheblich. Damit sind gegenseitige sexuelle Erkundungs- und Neugierspiele Gleichaltriger ausdrücklich vom Straftatbestand ausgenommen. Als sexueller Missbrauch wird nach dem Strafgesetzbuch jede Handlung betrachtet, die mit sexuellen Konnotationen durch die Erwachsenen beladen sind; dabei kann es sich um sexuelle Handlungen mit körperlichem Kontakt zwischen Täter und Opfer oder zwischen einem Dritten und dem Kind (Voraussetzung: der Täter / die Täterin hat dazu angestiftet) handeln. Ob dabei Täter oder Dritter selber die Handlungen vornehmen oder vom Kind vornehmen lassen, wird in beiden Fällen als sexueller Missbrauch gewertet. Weiterhin werden Tathandlungen ohne Körperkontakt dann als sexueller Missbrauch gewertet, wenn der Täter das Kind bestimmt, eine sexuelle Handlung an sich selbst vorzunehmen. Auch Pornographie oder damit im Zusammenhang stehende Aktivitäten (z.B. kinderpornographische Aufnahmen zu machen, zu verbreiten etc.) zählen dazu.
Psychologische Definitionen sexuellen Kindesmissbrauchs variieren in
Bezug auf die angewandten Kriterien. Diese Definitionskriterien betreffen den Altersunterschied zwischen Täter und Opfer, den Grad der Nötigung, das Maß des Täters als Autoritätsperson, den körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer und der Einbeziehung der Penetration. Gerade bei der Kategorie des Altersunterschieds zwischen Täter und Opfer werden Differenzen deutlich. Insbesondere sind drei Subkategorien von Bedeutung:
Unspezifizierter Altersunterschied
Fester Altersunterschied
Gradueller Altersunterschied
Unter unspezifiziertem Altersunterschied werden alle Erfahrungen sexueller Handlungen zwischen Kindern und Erwachsenen gefasst, wobei das Alter der "Kinder" näher spezifiziert werden sollte. Ansonsten lassen sich sexuelle Missbrauchserfahrungen erkennen, wenn 17jährige mit 18jährigen sexuelle Erfahrungen machen.
Beim festen Altersunterschied wird häufig auf die Differenz von mindestens 5 Jahren zwischen Täter und Opfer hingewiesen, um gleichfalls sexuelle Erfahrungen
zwischen fast Gleichaltrigen auszuschließen.
In der Subkategorie des graduellen Altersunterschieds werden Entwicklungsaspekte berücksichtigt: bei einem Kind bis zu 13 Jahren wird ein Altersunterschied von mindestens 5 Jahren zwischen Täter und Opfer angenommen; ist das Kind zwischen 13 und 16 Jahren alt, ist ein Altersunterschied von mindestens 10 Jahren Voraussetzung für die Klassifikation der Handlung als sexueller Missbrauch. Der graduelle Altersunterschied erleichtert die Differenzierung sexueller Handlungen mit Peers vs. sexuellen Missbrauch.
Die Kategorie Nötigung beinhaltet die Antwort auf die Frage angewandten Zwangs. Problematisch dabei bleibt, dass sich dabei formal Gewaltlosigkeit konstituiert, wo "lediglich" psychischer Druck ausgeübt wurde. Die psychische Abhängigkeit des Kindes von Erwachsenen ist unbedingt zu berücksichtigen, d.h. ob letztendlich das Opfer den Täter als mit mehr
Macht ausgestattet erlebt hat.
Enge Definitionskriterien beinhalten ausschließlich körperlichen Kontakt mit Penetration. Problematisch daran bleibt die Exklusion von Jungen bei diesen Rahmenbedingungen. In breiten Definitionskriterien wird bereits jede sexuelle
Handlung als Missbrauch aufgefasst, zu der keine Zustimmung erfolgte oder erfolgen konnte.
Zusammenfassung
Sexueller Kindesmissbrauch beginnt dort, wo das sexuelle Bedürfnis des Erwachsenen entweder im Ob oder im Wie die Führung übernimmt (Böttcher, 1993).
Formen sexuellen Kindesmissbrauchs lassen sich differenzieren in: kein körperlicher Kontakt, körperlicher Kontakt (nicht-penetrativ, penetrativ), weitere Perversionsformen, ritualistischer Missbrauch
Wer sind die Opfer?
Sexuell missbraucht zu werden ist keine Frage des Geschlechts des Opfers, sondern eher eine Frage entweder der Macht oder der persönlichen Präferenz des Täters
/ der Täterin. Sowohl Mädchen als auch Jungen werden sexuell missbraucht.
In der Präventionsforschung ist das von Caplan (1964) entwickelte Modell der Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention am häufigsten anzutreffen. Dabei wird unter Primärprävention die Vermeidung des Auftretens sexuellen Kindesmissbrauchs verstanden. Ziel primärpräventiver Strategien ist in der Regel die Senkung der Inzidenzrate durch Reduktion der Risikofaktoren, d.h. Voraussetzung sind Kenntnisse über die Ursachen (Barth & Bengel, 1998). Innerhalb der Primärprävention lassen sich wiederum 2 Ansätze unterscheiden: die der Opferprävention und die der Täterprävention. Die meisten auf dem Markt (= einsetzbaren) vorfindbaren Präventionsprogramme sind der Primärprävention und da der Opferprävention zuzurechnen. An der Charité läuft zur Zeit ein Versuch zur primären Täterprävention. Deren Vorgänger ist ein US-Modell aus Vermont "Stop it now!". Die Berliner Variante bezieht gegenüber der US-Variante auch Komponenten der Sekundärprävention ein. Aus den zu erwartenden Ergebnissen wird sich möglicherweise
ableiten lassen, inwieweit primäre Täterprävention erfolgreich ist, welche Kosten welchem Nutzen gegenüberstehen, wobei ein komplexeres Kosten - Nutzen - Verhältnis anzulegen ist in
Bezug auf Folgekosten (Therapie) für die Opfer, Strafmaßnahmen in Bezug auf die Täter (Gefängniskosten) etc.
Innerhalb der Primärprävention lassen sich noch weitere Komponenten unterscheiden: die generative und die exekutive. Unter der generativen Komponente werden alle Maßnahmen zur Identifizierung der Dinge, die unternommen werden sollten, zusammengefasst, während die exekutive Komponente die Ausführung beschreibt (Cowen, 1984).
Unter sekundärer Prävention in diesem Kontext werden Früherfassung, Frühdiagnostik und Frühtherapie der Folgen sexuellern Missbrauchs verstanden. Es gilt, möglichst frühzeitig sexuellen Missbrauch aufzudecken und zu unterbinden. Aus den Erfahrungen der sekundärpräventiven Strategien lassen sich wiederum Rückschlüsse für die Primärprävention ziehen, da jede Sekundärprävention gleichzeitig auch Primärprävention darstellt.
Als Tertiärprävention wird die angemessene Behandlung / Betreuung von Opfern verstanden. Deren manifeste Symptome / Folgen zu lindern ist Ziel tertiärer Prävention.
Neben der Unterscheidung in Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention nach Caplan (1964) lassen sich weitere Präventionskonzepte finden, z.B. Nasseri, Perrez, Mrazek & Haggerty (1994).
Präventionskonzept von Nasseri
Nasseri (19) unterscheidet 5 Stufen der Prävention und differenziert dabei nach folgenden Kriterien: gesunde Personen, gesunde Exponierte, frühzeitig Erkrankte, fortgeschritten Erkrankte und chronisch Behinderte. Das Verhindern des Absinkens auf eine tiefere Stufe wird dabei direkt als Prävention aufgefasst. Daher ist Prävention für ganz unterschiedliche Zielgruppen zu jeder Phase einer Erkrankung sowohl möglich als auch sinnvoll. Sowohl Caplan als auch Nasseri teilen Prävention und präventive Strategien nach der Schwere der Erkrankung beziehungsweise den Folgen ein. Als Ziel werden bei beiden sowohl das Verhindern einer Erkrankung als auch das Vorbeugen einer Chronifizierung gesehen.
Präventionskonzept nach Perrez
Perrez schlägt ein anderes Modell der Prävention vor. Als allgemeine Ziele gelten danach:
b) Eindämmung / Ausschaltung externer Risikofaktoren
c) Förderung protektiver Faktoren zur Gesundheitsförderung, die in den Personen selbst begründet liegen
d) Unterstützung und Ausbau von externen Protektivfaktoren in Form z.B. gesundheitsunterstützender Umwelt
Diese Gesundheitsförderung als eine Intervention, die an der Entfaltung orientiert und sich damit als Entwicklungshilfe für Menschen in bestimmten und konkreten sozialen und materiellen Lebensbedingungen
versteht (Perrez, 1991), ist eher am salutogenetischen Modell orientiert.
Salutogenetisches vs. Pathogenetisches Modell
Nach der BAG (1999) findet das Konzept "Prävention"
Anwendung bei denjenigen Symptomen und Krankheiten, die es zu verhindern
gilt. Die entsprechenden Handlungen haben zum Ziel, bestehende
Risikofaktoren zu mindern und protektive Faktoren zu stützen und zu
stärken (pathogenetisches Modell).
Bei dem salutogenetischen Modell von Prävention, wie es
die Gesundheitsförderung anstrebt, werden die Stärkung der individuellen
wie auch der kollektiven Ressourcen für psychisches, physisches und auch
soziales Wohlbefinden hervorgehoben.
Prävention nach Mrazek & Haggerty
Demgegenüber schlagen Mrazek und Haggerty (1994) eine
davon abweichende Unterscheidung von Prävention vor. Sie treffen eine
Differenzierung innerhalb der Prävention bezüglich der Maßnahmen und
unterscheiden zwischen Verhaltens- und Verhältnisprävention. Dabei
beziehen sich Strategien der Verhaltensprävention auf das Verhalten von
Individuen oder Gruppen, während sich Maßnahmen der Verhältnisprävention
auf Veränderungen der biologischen, sozialen oder technischen Umwelt
beziehen (Hanewinkel, 2003).
a) Universelle Prävention (Prävention für Populationen
mit einer Breitbandstreuung von Informationen)
b) Selektive Prävention (Präventionsangebote für
Risikogruppen)
c) Indizierte Prävention (Angebote für Populationen mit
den Anzeichen einer Störungsgenese)
Nach den Angaben von AUSEINET (o. J.) lassen sich alle
drei Kriterien ihres Präventionsansatzes der primären
Prävention nach Caplan (1964) zuordnen, während Fegert
(2005) die universelle Prävention der primären Prävention
gleichsetzt, die selektive Prävention der sekundären und die
indizierte der tertiären Prävention. Mrazek und Haggerty
(1994) definieren darüber hinaus Aufgaben der
Präventionsforschung: dazu zählen die Problemidentifikation,
die Analyse von Risikofaktoren und protektiven Faktoren wie
auch deren Wechselwirkung, die Entwicklung von Strategien
zur Förderung von Gesundheit und nicht zuletzt die Analyse
der Wirksamkeit, Effektivität und Effizienz der Strategien
(Dietz, 2003/2004). Bieson (2005) stellt fest, dass der von
Mrazek und Hagerty (1994) eingeführte Präventionsbegriff
sich von dem Caplans (1964) dahingehend unterscheidet, dass
der Begriff Prävention für jene Strategien gilt, die vor dem
Auftreten einer Störung angewendet werden.
Umsetzung der Prävention
Umgesetzt wird Prävention meist curricular in
Präventionsprogrammen. Curriculare Präventionsprogramme können sich in
einer Vielzahl von Aspekten unterscheiden, z.B. der Dauer, der
Ausbildung derjenigen, die das Programm durchführen, der Zusammensetzung
der Gruppe und weiteren strukturellen Aspekten. Auch inhaltlich können
Präventionsprogramme erheblich differieren. Diese erhebliche Varianz
erklärt auch die fast unübersichtlich erscheinende Vielzahl von
Präventionsprogrammen, vor allem im nordamerikanischen Raum. Auch in
Deutschland existieren eine ganze Reihe von Präventionsprogrammen
nebeneinander. Die Qualität eines Präventionsprogramms bestimmt sich u.
a. auch aus den verwendeten strukturellen und inhaltlichen Komponenten.
Zur Bestimmung der Qualität eines Präventionsprogramms siehe auch das
Klassifikationsmodell von Damrow (2006).
Literatur
AUSEINET (o.J.).
BAG (1999).
Barth, J. & Bengel, J. (1998).
Bieson (2005).
Böttcher, (1993).
Caplan, G. (1964). Principles of Preventive Psychiatry. New York:
Basic Books.
Cowen, B. (1984). General structural model for primary prevention
program development for mental health. Personnel and Guidance Journal
62(8), 485-490.
Damrow. M.K. (2006). Sexueller Kindesmissbrauch. Eine Studie zu
Präventionskonzepten, Resilienz und erfolgreicher Intervention.
Weinheim: Juventa.
Dietz, (2003/2004).
Fegert, J.M. (2005).
Hanewinkel, (2003).
Heinrichs, N.; Saßmann, H.; Hahlweg, K. & Perrez, M. (2002). Prävention kindlicher Verhaltensstörungen. Psychologische Rundschau 53(4), 170-183.
Mrazek, P. J. und Haggerty, R. J. (1994). Reducing Risks for Mental
Disorders: Frontiers for Preventive Intervention Research. Washington
DC: National Academy Press.
Nasseri, ;Perrez, M.; Mrazek, P.J. & Haggerty, R.J. (1994).
Nasseri (19).
Perrez, M. (1991).
© Dr. Miriam K. Damrow
last updated:
30.10.2009